Fahrelaubnisklassen "Alt" und "Neu"  sowie Umtausch



Umfang „alte“ Klasse 3; Umtausch in  „Scheckkarte“

Inhaber der alten Klasse 3 (grauer oder rosa FS) sind nicht zum Umtausch verpflichtet, können den alten FS aber in die neue „Scheckkarte“ umtauschen
(§ 6 FeV i. V. m. Anlage 3) 

1

2

3

 Kein Umtausch (Weitergeltung gem. §§ 6 VI, 76 FeV)

Umfang der FE gem. § 5 StVZO (alt) = Kl.3

 

Umtausch in Scheckkarte ohne besonderen Antrag (§ 6 VII FeV i. V. m Anlage 3)

Klassen B, BE, C1, C1E, M, L, S

        Kfz max. 7,5 t zG Züge ohne Achsbeschränkung Fzg-Kombinationen max. 12 t zG und zG des Anhängers darf Leermasse des Zugfzgs nicht überschreiten

Umtausch in Scheckkarte mit besonderem Antrag (§ 6 VII FeV)

        Klassen B, BE, C1, C1E, M, L, S  und CE 79 Umfang der neuen FE wie Nr. 1 und Nr. 2

(Merke: in diesem Fall Achsenbeschränkung erst bei Fzg-Kombi >
12 000 kg zG

 

Beachte: Ab dem 50 Lebensjahr Umtausch erforderlich, andernfalls reduziert sich die FE auf C1E!

(keine ärztliche Untersuchung notwendig)

Inhaber darf in diesem Fall Fzg-Kombinationen mit mehr Achsen, aber weniger zG fahren als vor dem Umtausch

Inhaber erhält bei dieser Variante eine Erweiterung seiner früheren FE

(ärztliche Untersuchung ab dem 50. Lj.)





Fahrerlaubnis "Alt" und "Neu"






FE Alt

Kl.

Kl.

FE NEU

Vorbesitz

Befristung / Besitzdauer / Eignung

Kfz bis 7500 kg Züge mit nicht mehr als 3 Achsen (d.h. es kann ein einachsiger Anhänger mitgeführt werden; Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander gelten als eine Achse) Kombination  Max. 18,5 t ZG

3

B

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt).

Kein Vorbesitz, (Einschluss: M, S und L), ab 18 Jahre

 

Keine Befristung der Besitzdauer

Umtausch

Achtung

 

 

BE

Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.

Vorbesitz Klasse B, (Einschluss: keine), ab 18 Jahre

 

Befristung der Besitzdauer

Siehe Erklärung!

(Seite 5)

 

C1

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t aber nicht mehr als 7,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Auch Kraftomnibusse im Inland ohne Fahrgäste bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse - gegebenenfalls mit Anhänger -, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs dienen.

Vorbesitz Klasse B, (Einschluss: keine), ab 18 Jahre

 

Befristung  der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, danach für jeweils  5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten

 

 

C1E

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 oder D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.

Vorbesitz Klasse C1, (Einschluss: BE sowie D1E, sofern der Inhaber Klasse D1 besitzt), ab 18 Jahre

 

Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

Kfz über 7500 kg
Züge mit mehr als drei Achsen

2

C

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Auch Kraftomnibusse im Inland ohne Fahrgäste über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse - gegebenenfalls mit Anhänger -, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs dienen.

Vorbesitz Klasse B, (Einschluss: C1), ab 18 Jahre

 

Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

 

 

CE

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse.

Vorbesitz Klasse C, (Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz von D1 und DE - bei Vorbesitz von D), ab 18 Jahre

 

Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

je nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs und Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kraftomnibussen

2 oder 3

D1

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) zur Personenbeförderung mit mehr als acht und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Vorbesitz Klasse B, (Einschluss: keine), ab 21 Jahre

 

Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten. Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung, sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.

 

 

D1E

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.

Vorbesitz Klasse D1, (Einschluss: BE, C1E sofern der Inhaber Klasse C1 besitzt), ab 21 Jahre

Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.

Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten. Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung, sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden

 

 

D

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Vorbesitz Klasse B, (Einschluss: D1), ab 21 Jahre

 

Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten. Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung, sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.

 

 

DE

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, im Inland nur mit Gepäckanhänger.

Vorbesitz Klasse D, (Einschluss: BE, D1E sowie C1E sofern der Inhaber Klasse C1 besitzt), ab 21 Jahre

Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.

Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten. Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung, sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden


Fahrerlaubnisklasse D1/D1E


Klasse D1 Kfz > 8 Sitzpl. < 16 Sitzpl.+Fahrer; Anhänger <=750kg zG


Klasse D1E Kombi aus FZ Kl. D1 + Anhänger > 750 kg zG, zG der Kombi <= 12000 kg und zG Anh <= Leerm des ZugFZ


Alter 21 Jahre


Vorbesitz B für D1 und D1 für D1E


Einschluss D1E = BE, sowie C1E bei Vorbesitz C1 


Befristung jeweils auf 5 Jahre


Theorieunterricht 6 Grund, 10 Zusatz D1, 4 Zusatz bei Vorbesitz C1 oder C


Praxisunterricht Vorbesitz und Dauer des Vorbesitzes entscheidend! (Siehe Anlage 5 FahrschülerAusbO) Beispiel B oder C1 weniger als zwei Jahre D1 41 Grund/ 19 Ül/ 12 AB/ 7 NA + D1E 4 Grund/ 3 Ül/ 1 AB / 1 NA


Grundfahraufgaben Solo: Anhalten zum Ein oder Aussteigen + Rückw rechts oder Rückw Parken längs oder Rückw quer


Anhänger: Rückw links


Abfahrtskontrollen; Verbinden und Trennen


Theorieprüfung Erweiterung: Grundwissen weniger + Zusatzwissen D 35 Fragen/ 10 Fehlerpunkte möglich


Praxis-Prüf-Zeit D1 = 75 Min; D1E = 70 Min


Prüfungsfahrzeug D1 = Min. 5m lang max. 8m lang, zG min. 4 to, bbH min 80 Km/h, ABS, EG-Kontrollgerät, Kombi L min. 8,5m zG Anh min 1300 kg, tG min 800 kg, eigene Bremse, Aufbau Kasten min 2m hoch + breit , Sicht nach hinten über Spiegel
Fahrerlaubnisklasse D/DE


Klasse D Kfz > 8 Sitzpl.+Fahrer; Anhänger <=750kg zG


Klasse DE Kombi aus FZ Kl. D + Anhänger > 750 kg zG


Alter 21 Jahre


Vorbesitz B für D und D für DE


Einschluss D = D1

DE = BE, D1E, sowie C1E bei Vorbesitz C1 (nicht CE bei C)
Befristung jeweils auf 5 Jahre


Theorieunterricht 6 Grund, 18 Zusatz D, 8 Zusatz bei Vorbesitz C, 12 zusatz bei Vorbesitz C1, 8 Zusatz bei Vorbesitz D1


Praxisunterricht Vorbesitz und Dauer des Vorbesitzes entscheidend! (Siehe Anlage 5 FahrschülerAusbO) Beispiel B oder C1 weniger als zwei Jahre D 45 Grund/ 22 Ül/ 14 AB/ 8 NA + DE 4 Grund/ 3 Ül/ 1 AB / 1 NA


Grundfahraufgaben Solo: Anhalten zum Ein oder Aussteigen + Rückw rechts oder Rückw Parken längs oder Rückw quer


Anhänger: Rückw links


Abfahrtskontrollen; Verbinden und Trennen


Theorieprüfung Erweiterung: Grundwissen weniger + Zusatzwissen D 40 Fragen/ 10 Fehlerpunkte möglich


Praxis-Prüf-Zeit D = 75 Min; DE = 70 Min


Prüfungsfahrzeug D = Min. 10m lang, 2,4m breit, bbH min 80 Km/h, ABS, EG-Kontrollgerät, Kombi L 13,5m B 2,4m zG Anh min 1300 kg, tG min 800 kg Aufbau Kasten min 2m hoch + breit , Sicht nach h über Spiegel


Fahrerlaubnisklasse C1/C1E
 
Klasse C1 Kfz >= 3500 kg aber < 7500 kg; <=8 Sitzpl.+Fahrer; Anhänger <=750kg zG


Klasse C1E Kombi aus FZ Kl. C1 + Anhänger > 750 kg zG, zG der Kombi <= 12000 kg und zG Anh <= Leerm des ZugFZ




Alter 18 Jahre; bis 21Jahre gewerblich aber nur bis 7,5 to einschl Anhänger


Vorbesitz B für C1; C1 für C1E


Einschluss C1E = BE, sowie D1E bei Vorbesitz D1


Befristung Bis Vollendung des 50 Lj danach jeweils 5 Jahre


Theorieunterricht 6 Grund, 6 Zusatz C1,  2 Zusatz bei Vorbesitz D1 oder D


Praxisunterricht B auf C1, C1 auf C1E 3/1/1; C1+C1E gemeinsam Solo 1/1/0 + Zug 3/1/2


Grundfahraufgaben Rückw versetzt 15m um 2m + Rückw rechts oder Rückw Parken längs oder Rückw quer


Glieder: Rückw links + Gerade zurück


Abfahrtskontrollen; Verbinden und Trennen
Theorieprüfung Erweiterung: Grundwissen weniger + Zusatzwissen C1 30Fragen/ 10 Fehlerpunkte möglich


Praxis-Prüf-Zeit C1 = 75 Min; C1E = 75 Min


Prüfungsfahrzeug C = Min. 5,5m lang, zG min 5,5 to, bbH min 80 Km/h, ABS, EG-Kontrollgerät, Aufbau Kasten, Sicht nach h über Spiegel

C1E = kombi Min. 9m lang, zG Anhänger min 1300 kg, tG  Anhänger min 800 kg, Anhänger mit Bremsanlage; Kasten


Fahrerlaubnisklasse C/CE
 
Klasse C Kfz >= 3500 kg; <=8 Sitzpl.+Fahrer; Anhänger <=750kg zG


Klasse CE Kombi aus FZ Kl. C + Anhänger > 750 kg zG


Alter 18 Jahre; bis 21Jahre gewerblich aber nur bis 7,5 to einschl Anhänger


Vorbesitz B für C und C für CE


Einschluss C = C1

CE = BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1, DE bei Vorbesitz D



Befristung jeweils auf 5 Jahre


Theorieunterricht 6 Grund, 10 Zusatz C, 4 Zusatz CE


Praxisunterricht B auf C, C auf CE 5/2/3; C1 auf C 3/1/1; C+CE gemeinsam Solo 3/1/0 + Zug 5/2/3


Grundfahraufgaben Solo: Rückw versetzt 15m um 2m + Rückw rechts oder Rückw Parken längs oder Rückw quer


Glieder: Rückw links + Gerade zurück


Sattel: Rückw links + Gerade versetzt zurück

Abfahrtskontrollen; Verbinden und Trennen
Theorieprüfung Erweiterung: Grundwissen weniger + Zusatzwissen C 37Fragen, CE 30Fragen / 10 Fehlerpunkte möglich


Praxis-Prüf-Zeit C = 75 Min; CE = 75 Min


Prüfungsfahrzeug C = Min. 8m lang, 2,4m breit, zG min 12 to, tG min 10 to, bbH min 80 Km/h, ABS, Getriebe mit 8 Vgängen, EG-Kontrollgerät, Aufbau Kasten, sicht nach h über Spiegel

CE = kombi Min. 14m lang, zG kombi min 20 to, tG  kombi min 15 to, Anhänger L 7,5m; B 2,4m; Kasten

Sattel = kombi Min. 14m lang, zG kombi min 20 to, tG  kombi min 15 to, Anhänger B 2,4m; Kasten


Fahrerlaubnisklasse T
 
Klasse T Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen bbH <= 60 km/h Arbeitsmaschinen <= 40 km/h 


Alter 16 Jahre; unter 18 Jahre nur bis 40 km/h


Vorbesitz keiner


Einschluss M, S, L


Befristung keine


Theorieunterricht 12 Grund oder 6 Grund bei Vorbesitz, 6 Zusatz


Praxisunterricht keine Vorschrift!


Grundfahraufgaben Rückw gerade aus 10m; Abfahrtskontrollen; Verbinden und Trennen


Theorieprüfung Grundwissen Ersterwerb 12 Erweiterung 6 + Zusatzwissen Ersterwerb 30Fragen, Erweiterung 20Fragen / 10 Fehlerpunkte möglich bei Ersterwerb, 6 bei Erweiterung


Praxis-Prüf-Zeit T = 60 Min


Prüfungsfahrzeug bbH < 32 km/h, Zweileitungs-Bremsanlage, Länge Anhänger min. 4,5m, Kombi  min. 7,5m, Anhänger geschlossene Ladefläche.