Informationen über BKrFQ
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Berufskraftfahrer-Qualifikations-VO
EU-Richtlinie 2003 / 59 /EG
Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer für den Güterkraft- oder Personenverkehr.
Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr durch die Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse bei Fahrzeugen der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE
Wer ist betroffen
Künftige Fahrer und Fahrerinnen, die- deutsche Staatsangehörige sind
- EU/EWR- Staatsangehörige sind
- aus einem Dritt-Staat kommen und in einem EU-Unternehmen beschäftigt sind
- im Güterkraft- oder Personenverkehr gewerblich Kfz der oben genannten Klassen führen
Ausnahmen u.a. für Kfz bis 45 km/h; Kfz der Bundeswehr, Polizei, Zoll sowie Rettungsdienste.
Achtung: Beachte, dass auch bei Gewerblichkeit die Ausnahmen THW und Feuerwehr usw. entfallen können!!!!!!
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Besitz der FE VOR dem Stichtag! |
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Wer bis 10.09.2008 (D-Klassen) bzw. 10.09.2009 (C-Klassen) bereits einen Führerschein dieser Klassen besitzt, muss keine Zusatzqualifikation erwerben, aber regelmäßig an einer
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Besitz der FE NACH dem Stichtag! |
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Wer bis 10.09.2008 (D-Klassen) bzw. 10.09.2009 (C-Klassen) noch keinen Führerschein dieser Klassen besitzt, muss eine Zusatzqualifikation erwerben:
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Rechtsgrundlage Weiterbildung (§ 4 BKrFQG)
- Alle gewerblichen Bus-Fahrer müssen bis zum 10.09.2013 fünf Weiterbildungstage nachweisen.
- Alle gewerblichen LKW-Fahrer müssen bis zum 10.09.2014 fünf Weiterbildungstage nachweisen.
Einmalige Fristen-Ausnahmeregelung in Abhängigkeit des konkreten Ablaufdatums der Fahrerlaubnis möglich.
Weiterbildung
- 35 Stunden à 60 Minuten nach Anlage 1 BKrFQV.
- Ein- oder mehrtägige Weiterbildungen – bis hin zu einem zusammenhängenden 5-Tages-Block-mit 7 Stunden pro Tag möglich.
- Weiterbildung auf 5 Jahre verteilbar (1Tag / Jahr)
Erwerb der Grundqualifikation
entweder durch
- erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden
oder durch
- erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung über insgesamt 7 ½ Stunden bei der (für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen) Industrie- und Handelskammer –IHK. Zur Ablegung der Prüfung ist die Teilnahme an einem Vorbereitungsunterricht nicht vorgeschrieben. Für die Prüfungszulassung ist der Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse erforderlich.
Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation
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Die beschleunigte Grundqualifikation wird erworben durch Teilnahme an einem Lehrgang von insgesamt 140 Stunden (zu je 60 Minuten) bei einer anerkannten Ausbildungsstätte sowie die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen Prüfung über insgesamt 90 Minuten bei der (für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen) IHK.
- Eine Fahrerlaubnis für Busse oder LKW muss für die beschleunigte Grundqualifikation nicht vorliegen.
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Weiterbildungen (Bus) Wer muss wann?
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Ablauf der Fahrerlaubnis |
1.Weiterbildung sonst unnötige Kosten
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10.09.2013 Frist ablauf |
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10.09.215 Verlängerung max. wegen 5 Jahre Gültigkeit der FE |
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2006 |
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2007 |
2012 |
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2008 |
2013 |
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2009 |
2014 |
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2010 |
2015 |
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Erfolgt die Weiterbildung in den ersten beiden Fällen nicht bis 2011/2012, muss die Schlüsselzahl für die Weiterbildung gesondert in den Führerschein eingetragen werden d.h. zusätzliche Kosten, erhöhter Aufwand. Es muss synchronisiert werden Gültigkeit FE und Rhythmus der Weiterbildung. |
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Weiterbildungen (LKW) Wer muss wann?
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Ablauf der Fahrerlaubnis |
1.Weiterbildung sonst unnötige Kosten
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10.09.2014 Frist ablauf |
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10.09.2016 Verlängerung max. wegen 5 Jahre Gültigkeit der FE |
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2007 |
2012 |
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2008 |
2013 |
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2009 |
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2010 |
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2011 |
2016 |
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Erfolgt die Weiterbildung in den ersten beiden Fällen nicht bis 2012/2013, muss die Schlüsselzahl für die Weiterbildung gesondert in den Führerschein eingetragen werden d.h. zusätzliche Kosten, erhöhter Aufwand. Es muss synchronisiert werden Gültigkeit FE und Rhythmus der Weiterbildung. |
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Kurzinfo-Zusammenfassung